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6. Aussiedlung bis 1989

 
Nach der 1948 durchgeführten Volkszählung lebten in Rumänien 343.913 Menschen - 2,2% der Gesamtbevölkerung von 19 Millionen - die Deutsch als ihre Muttersprache angaben. 1930 waren es noch 760.687 Menschen - 4, 2 % der Gesamtbevölkerung von  18 Millionen - gewesen. Davon lebten 1930 in Siebenbürgen 237.881 und 1948 noch 157.105 Menschen. Von den Personen, die ihre siebenbürgische Heimat durch kriegsbedingte Migration verloren hatten, gehörte der überwiegende Teil den Jahrgängen 1900 bis 1927 an und betraf im stärkeren Maße die männliche Bevölkerung. 

Innerhalb Rumäniens kam es mit der 1945 und 1948 geänderten Gesetzesgrundlage zur entschädigungslosen Enteignung der deutschen Familien. Verschont wurden lediglich diejenigen, die nach dem Frontwechsel in den rumänischen Militäreinheiten gekämpft hatten. Etwa 60.000 sächsische Landwirte bekamen den gesamten Hof mit Gebäuden, Geräten, Boden und Vieh enteignet. Mitunter konnten die Sachsen innerhalb ihrer ehemaligen Gebäude wohnen bleiben, doch vielfach wies man ihnen innerhalb der Gemeinde neue Wohnräume zu. Es kam zu einer Abwanderung von den dörflichen Gemeinden in die städtische Zentren, wo man sich bessere Arbeitsmöglichkeiten und Lebensbedingungen erhoffte. Zugleich geschah die Enteignung der sächsischen Großbetriebe und Banken, wie auch der Betriebe der mittelständischen Kaufleute und Handwerker. Selbst städtische Wohnhäuser wurden eingezogen. 1956 erfolgte eine teilweise Rücknahme der Gesetze und die Rückgabe von Gebäuden. Eine innerstaatliche Migration und eine grundsätzliche Emigrationsbereitschaft der Rumänien-Deutschen war die Folge dieser staatlichen Maßnahmen. Es wurde den Rumänien-Deutschen jedoch nicht grundsätzlich die rumänische Staatsbürgerschaft entzogen und man verwies sie nicht des Landes. Die deutsche Sprache und Kulturausübung wurde ihnen in einem gewissen Rahmen zugestanden sowie die Abhaltung des eigenen Schulunterrichtes, der seit 1948 vom Staat geleitet wurde. Eine gezielte Vertreibung oder kulturelle Unterdrückung der Rumänien-Deutschen war nicht das primäre Ziel der Regierung. Allgemein waren die Rumänien-Deutschen mit dem Staat, in dem sie seither gezwungenermaßen leben mußten und den sie nicht verändern konnten, nicht einverstanden.  

Das Jahr 1949 wird in der Regel als das Ende der kriegsbedingten Flucht- und Vertreibungsprozesse angesehen. Die Westwanderung deutschsprachiger Bevölkerung aus ost- und südosteuropäischen Staaten wird danach als 'Aussiedlung' bezeichnet. Als Aussiedler werden nach dem Bundesvertriebenengesetz jener bezeichnet, der als deutscher Staatsangehöriger oder als deutscher Volksangehöriger (1) nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen "die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat oder verläßt, es sei denn, daß er, ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat." 

Die Rumänien-Deutsche-Aussiedlung  beginnt in den Jahren 1950/1951, als etwa 1.000 Menschen durch Vermittlung des Roten Kreuzes ausreisen konnten. In der nachfolgenden Zeit bis 1956 gingen die Auswanderungsgenehmigungen auf insgesamt 269 Personen zurück. Erst danach kann von einer kontinuierlichen Emigration aus Rumänien gesprochen werden. Von 1955 bis 1990 verließen insgesamt 337.082 Menschen ihre rumänische Heimat, von denen knapp die Hälfte Siebenbürger Sachsen waren. Hierbei lassen sich zum Teil erhebliche Unterschiede in der Höhe der jährlichen Auswanderungszahlen beobachten. Die Ursache dafür liegt nicht in einer schwankenden Bereitschaft der Rumänien-Deutschen zur Westemigration. Schon 1956 lagen dem Deutschen Roten Kreuz mehr als 10.000 Ausreiseanträge vor und 1976 ergab eine Umfrage in Siebenbürgen, daß etwa 90% der dort ansässigen Sachsen zu einer Ausreise bereit wären. Die Unregelmäßigkeit ist vielmehr bedingt durch die Regulierung der Abwanderung durch den Rumänischen Staat. Dieser benutzte die Aussiedlung als politisches Druckmittel in Verhandlungen mit der Bundesrepublik und problematisierte so künstlich die Emigrationsbestrebungen der Rumänien-Deutschen.  
Friedhelm Koch ( Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 110f) führt folgende politische Ereignisse auf, die vor 1989 zu einem Anstieg bei der Aussiedlung führten:  
- 1959 ließ die Bundesrepublik Deutschland das Junktim zwischen den deutsch-rumänischen Wirtschaftsbeziehungen und der Familienzusammenführung beseitigen und hob den aus diesem Grund eingesetzten Wareneinfuhrstop auf. 
- Am 31. Januar 1967 wurden offizielle diplomatische Beziehungen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und ein längerfristiges Warenabkommen vereinbart. 
- Im Mai 1973 kommt es zu einem Staatsbesuch des Bundespräsidenten Gustav Heinemann in Rumänien. 
- Im Juni 1973 erfolgte ein Staatsbesuch des rumänischen Präsidenten Nicolae Ceausescu in der Bundesrepublik Deutschland. 
- Im Januar 1978 kam es beim Staatsbesuch des Bundeskanzlers Helmut Schmidt zu einer mündlichen Vereinbarung, in der Ceausescu die jährliche Ausreise von 10.000 bis 11.000 Rumänien-Deutschen zusicherte. Im Gegenzug erklärte sich die Bundesregierung bereit, Rumänien einen Bürgschaftsplafond von 700 Millionen DM für die Aufnahme zusätzlicher Kredite zur Finanzierung von Lieferungen und Investitionsgütern aus der Bundesrepublik zu gewähren. 

Gründe für die Aussiedlung: 
Durch die rumänische Verfassung von 1952 wurde den "mitwohnenden Nationalitäten bzw. nationalen Minderheiten Rechte auf freien Gebrauch der Muttersprache, auf Schulunterricht, auf Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Theater, Rundfunk und Fernsehen in der jeweiligen Muttersprache sowie auf Ausübung von Sitten und Bräuchen " garantiert. ( Friedhelm Koch: Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 56) Die rumänische Regierung war jedoch nicht an einer Autonomie der Minderheiten interessiert, sondern innerhalb bestimmter Grenzen an der temporären Toleranz ihrer kulturellen Eigenständigkeit. Letztlich politisches Ziel war die Assimilation der Minderheiten innerhalb eines sozialistischen Einheitsstaaten. So hieß es in einem offiziellen Artikel der rumänischen Presseagentur AGERPRES: 

"Die Rumänische Kommunistische Partei, die die Tendenz der perspektivistischen Entwicklung der Nation und der mitwohnenden Nationalitäten wissenschaftlich entziffert, vertritt die Ansicht, daß unter den Bedingungen der langwährenden Existenz der sozialistischen Nation auch die unverkennbaren Charakteristiken der mitwohnenden Nationalitäten lange Zeit hindurch bewahrt bleiben, gleichzeitig mit dem historischen Prozeß der Realisierung einer immer betonteren Homogenisierung der Gesellschaft sowohl sozialen als auch nationalen Charakters auf dem Wege zur Schaffung einer einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsordnung." ( Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 58) 

Einzelmaßnahmen, die in diese Richtung gingen sind die staatliche Kontrolle der deutschsprachigen Schulen, an denen seit Beginn des Schuljahres 1986/1987 nur noch das Unterrichtsfach 'Muttersprache' in deutsch war, der Aufführungsstop der deutschsprachigen Bühne von Hermannstadt und die Einstellung von deutschsprachigen Sendungen im rumänischen Fernsehen seit 1986.  
Dieser latente Assimilierungsdruck, die zwanghafte Einordnung in die sozialistische Struktur, der Verlust von eigener Gestaltungsmöglichkeit, Geborgenheitsverlust, fehlender Halt und Orientierung durch eine Land-Stadt-Wanderung bewirkte allgemein eine Ausreisebereitschaft in Rumänien und in diesem Sinne war die durch die Rumänische Verfassung (21 August 1965; Art. 17) geforderte "Gleichberechtigung aller Bürger ohne Unterschied der Nationalität" auch garantiert. 

Ernst Wagner faßte die Beweggründe wie folgt zusammen: 
"Die Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben möchten vor allem als Deutsche unter Menschen gleicher Sprache und des gleichen Kulturkreises leben und nicht mehr das Gefühl haben, wie Fremde in der eigenen Heimat geduldet zu sein. Etwa ebenso stark ist das Motiv, in einem Staat zu Hause zu sein, in dem nicht ein allmächtiger Apparat über alles bestimmt, sondern in dem gleiches Recht für alle gilt, in dem die Freiheit des Einzelnen geachtet wird und in dem jeder sein Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten kann." (Ernst Wagner: Geschichte der Siebenbürger Sachsen. Ein Überblick. 6. Auflage. Thaur 1990. S. 96.) 
Die einzige vom rumänischen Staat anerkannte Begründung für einen Ausreiseantrag war bis 1989 die 'Familienzusammenführung' und nur, wenn man nachweisen konnte, daß man zu nahestehenden Verwandten wollte, hatte ein solcher Antrag auch Aussicht auf Erfolg. 
Friedhelm Koch analysiert mit Hilfe einer Fragebogenaktion von 1986 die Motive von Rumänien-Deutschen Auswanderern und kommt zu dem Ergebnis, "daß es den Deutschen aus Rumänien neben der Familienzusammenführung im besonderen Maße um die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation geht. Dies ist durchaus verständlich, denn schließlich sind sie wie auch alle übrigen Bevölkerungsgruppen mit den seit Jahren permanenten und in letzter Zeit sogar stetig gestiegenen Versorgungsschwierigkeiten in Rumänien konfrontiert." ( Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 160.) 
Koch kam zu dem Schluß, daß sich die Gruppe der Aussiedler nicht ohne weiteres mit anderen Einwanderungsgruppen vergleichen ließ, für die ebenfalls wirtschaftliche Motive entscheidend sind. So war bei den Aussiedlern eine Rückwanderung auszuschließen und man mußte von der Absicht ausgehen, daß sie für immer in der Bundesrepublik bleiben wollten. Anders verhielt es sich zum Beispiel bei der Gruppe der sogenannten 'Gastarbeiter', bei der von  Rückkehrungsabsichten auszugehen sei. 
 

Ablauf der Aussiedlung
Beim örtlichen Paßamt wurde der Antrag auf Ausreise mit der Begründung 'Familienzusammenführung' gestellt. Die behördliche Entscheidung über den Antrag war für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar, "keiner weiß warum und warum jetzt oder gar nicht er (...) für ausreisewürdig eingestuft wurde: das System hat kein System" (Friedhelm Koch: Deutsche Aussiedler aus Rumänien. analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 107.) Statistisch führte frühestens der 3. Aussiedlungsantrag zum Erfolg, wobei zwischen den einzelnen Anträgen etwa ein bis zwei Jahre lagen. Seit dem 1. August 1982 verteuerten sich erheblich die Geldbeträge, die die Ausreisenden an den rumänischen Staat zahlen mußten. Hatte man zuvor 375 Lei für den Ausreisepaß und 1.000 Lei für die Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft erhoben, so  war nun  eine Gebühr von 1.150 Lei für den Ausreisepaß und für die Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft ab dem 16. Lebensjahr der ausreisenden Person ein Betrag von 3.000 Lei zu zahlen. Friedhelm Koch gibt an, daß nach offiziell nicht bestätigten Angaben die Bundesrepublik damals pro Aussiedler rund 7.500 DM an den Rumänischen Staat zahlte, wobei zudem die rumänische Regierung von der Bundesrepublik Deutschland eine Rückerstattung der Ausbildungskosten forderte, etwa 9.000 DM für ein Abitur und 9.800 DM pro Studienjahr. (Friedhelm Koch: Deutsche Aussiedler aus Rumänien. analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 146.) Bevor sich die Bundesrepublik um 1983/1984 entschlossen hatte einen bestimmten Betrag für jeden Aussiedler zu zahlen, wurde von rumänischer Seite von den Emigranten zumeist ein Betrag von umgerechnet 8.000 DM verlangt. Doch auch später kam es bisweilen zu einer solchen Geldforderung durch rumänische Behörden, die zwar illegal war, gegen die aber von offizieller Seite nicht eingeschritten wurde. Um diese sogenannten 'Schmiergelder' zu bezahlen, verschuldeten sich die ausreisewilligen bei Verwandten und Bekannten oft erheblich, was für sie zu einer erheblichen Belastung beim 'Neuanfang' in der Bundesrepublik Deutschland werden konnte und mitunter zu sozialen Differenzen führte.

Die Ausreisenden kamen bis in die 80er Jahre hinein zu 80% mit dem Flugzeug und die restlichen 20% mit der Bahn. Seit der 2. Hälfte 1983 wurden indes zunehmend Bahnfahrtgutscheine ausgegeben, welches das Verhältnis allmählich umkehrte. Mit dem Auto kamen nur sehr wenige Menschen über die Grenze. Es wurde direkt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, während sogenannte 'Etappenwanderer', die auf Umwegen über andere westliche Länder einreisten, selten waren.
Die Aussiedlergruppe bestand in den 80er Jahren (vor 1989) zu 60-70% aus Menschen unter 45 Jahren. Es waren damit vor allem die Arbeitsfähigen, die sich zu einer Ausreise und damit zu einem Neuanfang in der Fremde entschlossen.
Für die Neuankömmlinge in der Bundesrepublik Deutschland war die erste Station in der Regel das Durchgangslager in Nürnberg oder in Friedland, wo sie sich nicht länger als drei Tage aufhielten. Hier wurden sie von bundesdeutscher Seite registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt, wofür es einen Sollverteilungsschlüssel gab. "In der Praxis werden die monatlichen Quotensätze aber nicht angewendet, denn tatsächlich wurden und werden die Niederlassungswünsche der Aussiedler bislang, unter Berufung auf Art. 11 (Freizügigkeit) des Grundgesetztes, berücksichtigt." (Friedhelm Koch: Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 207.) 
Für die Wahl des Erstwohnortes waren zumeist verwandtschaftliche oder freundschaftliche Bindungen relevant, nebenher scheinen noch Determinanten wie Landschaft, Mentalität, Herkunftsbezogenheit (sogenannte 'Urheimat' der Siebenbürger Sachsen) und Arbeitsmöglichkeiten eine Rolle gespielt zu haben. In der Regel wurde die nächst höhere Siedlungskategorie als die der Herkunft bevorzugt, was bedeutete, daß die vom Land kommenden überwiegend in Kleinstädte zogen, die aus Kleinstädten in mittelgroße Städte und die aus diesen in Großstädte.
Die Rumänien-Deutschen bevorzugten zu mehr als 70% die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Doch kam es zu keiner gleichmäßigen Verteilung der Neusiedler über die Stadt- und Landkreise, sondern es bildeten sich inselartige Zentren im gesamten Bundesgebiet heraus. Besondere Siedlungsschwerpunkte sind in Bayern die Stadtkreise Augsburg, Ingolstadt, Landshut und die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Mühldorf a. I. und Berchtesgadener Land; in Baden Württemberg die kreisfreien Städte Ludwigshafen, Heilbronn und Freiburg. Eine Ausnahme ist der Oberbergische Kreis in Nordrhein-Westfalen dar. Dies bedingt einerseits die Patenschaft dieses Bundeslandes mit den Siebenbürger Sachsen seit 1957 und andererseits die günstige Bereitstellung von Bauland der Gemeinden Bielstein und Wiehl für die Aussiedler, wodurch die Siebenbürger-Sachsen-Siedlung Drabenderhöhe im Oberbergischen Kreis entstand.
 
 
 

Schwerpunkte der Immigration außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Österreich: Bereits im 19. Jahrhundert kam es zu einer Einwanderung, begünstigt durch die politische Situation, nach Österreich. In Graz wurde 1871 der Verein der Siebenbürger Sachsen und in Wien 1884 der Siebenbürgische Karpatenverein gegründet. Durch die Kriegswirren des 2. Weltkrieges waren hierher mehr als 30.000 Menschen aus Siebenbürgen geflohen. Diese konnten erst 1955 Vollbürger von Österreich werden. Nach dem 2. Weltkrieg wurden bis 1989 zudem etwa 10.000 Siebenbürger Sachsen in Österreich ansässig.

Als weitere europäische Aufnahmeländer für siebenbürgisch sächsische Emigranten sind vor allem Großbritannien, Schweden, Frankreich und Italien zu nennen.

USA: Vor dem 1. Weltkrieg kamen etwa 15.000, zwischen den Weltkriegen etwa 10.000 und zwischen 1948-1989 nochmals etwa 5.000 Siebenbürger Sachsen in die USA. Sie leben vor allem in den US-Staaten Pennsylvania und Ohio. 1891 wurde in Salem / Ohio von den Siebenbürger Sachsen ein Kranken-Unterstützungsverein gegründet, aus dem 1902 der 'Central-Verband der Siebenbürger Sachsen of the United Stats' wurde, heute 'Alliance of Transylvanian Saxons' genannt.

Kanada: Zwischen den Weltkriegen emigrierten bereits eine größere Anzahl Siebenbürger Sachsen nach Ontario und nach dem 2. Weltkrieg kamen  bis 1989 etwa 8.000 Menschen. 1963 wurde ein Dachverband für die Siebenbürgischen Landsmannschaften Kanadas gegründet.

Als weitere außereuropäische Einwanderungsländer für Siebenbürger Sachsen sind vor allem noch Argentinien, Australien und Südafrika zu nennen. 
 
 
 

 
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