6. Aussiedlung bis 1989
Nach der 1948 durchgeführten Volkszählung lebten
in Rumänien 343.913 Menschen - 2,2% der Gesamtbevölkerung von
19 Millionen - die Deutsch als ihre Muttersprache angaben. 1930 waren es
noch 760.687 Menschen - 4, 2 % der Gesamtbevölkerung von 18
Millionen - gewesen. Davon lebten 1930 in Siebenbürgen 237.881 und
1948 noch 157.105 Menschen. Von den Personen, die ihre siebenbürgische
Heimat durch kriegsbedingte Migration verloren hatten, gehörte der
überwiegende Teil den Jahrgängen 1900 bis 1927 an und betraf
im stärkeren Maße die männliche Bevölkerung.
Innerhalb Rumäniens kam es mit der 1945 und 1948
geänderten Gesetzesgrundlage zur entschädigungslosen Enteignung
der deutschen Familien. Verschont wurden lediglich diejenigen, die nach
dem Frontwechsel in den rumänischen Militäreinheiten gekämpft
hatten. Etwa 60.000 sächsische Landwirte bekamen den gesamten Hof
mit Gebäuden, Geräten, Boden und Vieh enteignet. Mitunter konnten
die Sachsen innerhalb ihrer ehemaligen Gebäude wohnen bleiben, doch
vielfach wies man ihnen innerhalb der Gemeinde neue Wohnräume zu.
Es kam zu einer Abwanderung von den dörflichen Gemeinden in die städtische
Zentren, wo man sich bessere Arbeitsmöglichkeiten und Lebensbedingungen
erhoffte. Zugleich geschah die Enteignung der sächsischen Großbetriebe
und Banken, wie auch der Betriebe der mittelständischen Kaufleute
und Handwerker. Selbst städtische Wohnhäuser wurden eingezogen.
1956 erfolgte eine teilweise Rücknahme der Gesetze und die Rückgabe
von Gebäuden. Eine innerstaatliche Migration und eine grundsätzliche
Emigrationsbereitschaft der Rumänien-Deutschen war die Folge dieser
staatlichen Maßnahmen. Es wurde den Rumänien-Deutschen jedoch
nicht grundsätzlich die rumänische Staatsbürgerschaft entzogen
und man verwies sie nicht des Landes. Die deutsche Sprache und Kulturausübung
wurde ihnen in einem gewissen Rahmen zugestanden sowie die Abhaltung des
eigenen Schulunterrichtes, der seit 1948 vom Staat geleitet wurde. Eine
gezielte Vertreibung oder kulturelle Unterdrückung der Rumänien-Deutschen
war nicht das primäre Ziel der Regierung. Allgemein waren die Rumänien-Deutschen
mit dem Staat, in dem sie seither gezwungenermaßen leben mußten
und den sie nicht verändern konnten, nicht einverstanden.
Das Jahr 1949 wird in der Regel als das Ende der kriegsbedingten
Flucht- und Vertreibungsprozesse angesehen. Die Westwanderung deutschsprachiger
Bevölkerung aus ost- und südosteuropäischen Staaten wird
danach als 'Aussiedlung' bezeichnet. Als Aussiedler werden nach dem Bundesvertriebenengesetz
jener bezeichnet, der als deutscher Staatsangehöriger oder als deutscher
Volksangehöriger (1) nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen
"die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete,
Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei,
Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen
hat oder verläßt, es sei denn, daß er, ohne aus diesen
Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt
zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet
hat."
Die Rumänien-Deutsche-Aussiedlung beginnt in
den Jahren 1950/1951, als etwa 1.000 Menschen durch Vermittlung des Roten
Kreuzes ausreisen konnten. In der nachfolgenden Zeit bis 1956 gingen die
Auswanderungsgenehmigungen auf insgesamt 269 Personen zurück. Erst
danach kann von einer kontinuierlichen Emigration aus Rumänien gesprochen
werden. Von 1955 bis 1990 verließen insgesamt 337.082 Menschen ihre
rumänische Heimat, von denen knapp die Hälfte Siebenbürger
Sachsen waren. Hierbei lassen sich zum Teil erhebliche Unterschiede in
der Höhe der jährlichen Auswanderungszahlen beobachten. Die Ursache
dafür liegt nicht in einer schwankenden Bereitschaft der Rumänien-Deutschen
zur Westemigration. Schon 1956 lagen dem Deutschen Roten Kreuz mehr als
10.000 Ausreiseanträge vor und 1976 ergab eine Umfrage in Siebenbürgen,
daß etwa 90% der dort ansässigen Sachsen zu einer Ausreise bereit
wären. Die Unregelmäßigkeit ist vielmehr bedingt durch
die Regulierung der Abwanderung durch den Rumänischen Staat. Dieser
benutzte die Aussiedlung als politisches Druckmittel in Verhandlungen mit
der Bundesrepublik und problematisierte so künstlich die Emigrationsbestrebungen
der Rumänien-Deutschen.
Friedhelm Koch ( Deutsche Aussiedler aus Rumänien.
Analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia
Transylvanica. Bd. 20. S. 110f) führt folgende politische
Ereignisse auf, die vor 1989 zu einem Anstieg bei der Aussiedlung führten:
- 1959 ließ die Bundesrepublik Deutschland das
Junktim zwischen den deutsch-rumänischen Wirtschaftsbeziehungen und
der Familienzusammenführung beseitigen und hob den aus diesem Grund
eingesetzten Wareneinfuhrstop auf.
- Am 31. Januar 1967 wurden offizielle diplomatische
Beziehungen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen
und ein längerfristiges Warenabkommen vereinbart.
- Im Mai 1973 kommt es zu einem Staatsbesuch des Bundespräsidenten
Gustav Heinemann in Rumänien.
- Im Juni 1973 erfolgte ein Staatsbesuch des rumänischen
Präsidenten Nicolae Ceausescu in der Bundesrepublik Deutschland.
- Im Januar 1978 kam es beim Staatsbesuch des Bundeskanzlers
Helmut Schmidt zu einer mündlichen Vereinbarung, in der Ceausescu
die jährliche Ausreise von 10.000 bis 11.000 Rumänien-Deutschen
zusicherte. Im Gegenzug erklärte sich die Bundesregierung bereit,
Rumänien einen Bürgschaftsplafond von 700 Millionen DM für
die Aufnahme zusätzlicher Kredite zur Finanzierung von Lieferungen
und Investitionsgütern aus der Bundesrepublik zu gewähren.
Gründe für die Aussiedlung:
Durch die rumänische Verfassung von 1952 wurde den
"mitwohnenden Nationalitäten bzw. nationalen Minderheiten Rechte auf
freien Gebrauch der Muttersprache, auf Schulunterricht, auf Bücher,
Zeitschriften, Zeitungen, Theater, Rundfunk und Fernsehen in der jeweiligen
Muttersprache sowie auf Ausübung von Sitten und Bräuchen " garantiert.
( Friedhelm Koch: Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse
ihres räumlichen Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica.
Bd. 20. S. 56) Die rumänische Regierung war jedoch nicht
an einer Autonomie der Minderheiten interessiert, sondern innerhalb bestimmter
Grenzen an der temporären Toleranz ihrer kulturellen Eigenständigkeit.
Letztlich politisches Ziel war die Assimilation der Minderheiten innerhalb
eines sozialistischen Einheitsstaaten. So hieß es in einem offiziellen
Artikel der rumänischen Presseagentur AGERPRES:
"Die Rumänische Kommunistische Partei, die die Tendenz
der perspektivistischen Entwicklung der Nation und der mitwohnenden Nationalitäten
wissenschaftlich entziffert, vertritt die Ansicht, daß unter den
Bedingungen der langwährenden Existenz der sozialistischen Nation
auch die unverkennbaren Charakteristiken der mitwohnenden Nationalitäten
lange Zeit hindurch bewahrt bleiben, gleichzeitig mit dem historischen
Prozeß der Realisierung einer immer betonteren Homogenisierung der
Gesellschaft sowohl sozialen als auch nationalen Charakters auf dem Wege
zur Schaffung einer einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsordnung."
( Deutsche Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen
Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 58)
Einzelmaßnahmen, die in diese Richtung gingen sind
die staatliche Kontrolle der deutschsprachigen Schulen, an denen seit Beginn
des Schuljahres 1986/1987 nur noch das Unterrichtsfach 'Muttersprache'
in deutsch war, der Aufführungsstop der deutschsprachigen Bühne
von Hermannstadt und die Einstellung von deutschsprachigen Sendungen im
rumänischen Fernsehen seit 1986.
Dieser latente Assimilierungsdruck, die zwanghafte Einordnung
in die sozialistische Struktur, der Verlust von eigener Gestaltungsmöglichkeit,
Geborgenheitsverlust, fehlender Halt und Orientierung durch eine Land-Stadt-Wanderung
bewirkte allgemein eine Ausreisebereitschaft in Rumänien und in diesem
Sinne war die durch die Rumänische Verfassung (21 August 1965;
Art. 17) geforderte "Gleichberechtigung aller Bürger
ohne Unterschied der Nationalität" auch garantiert.
Ernst Wagner faßte die Beweggründe wie folgt
zusammen:
"Die Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben möchten
vor allem als Deutsche unter Menschen gleicher Sprache und des gleichen
Kulturkreises leben und nicht mehr das Gefühl haben, wie Fremde in
der eigenen Heimat geduldet zu sein. Etwa ebenso stark ist das Motiv, in
einem Staat zu Hause zu sein, in dem nicht ein allmächtiger Apparat
über alles bestimmt, sondern in dem gleiches Recht für alle gilt,
in dem die Freiheit des Einzelnen geachtet wird und in dem jeder sein Leben
nach eigenen Vorstellungen gestalten kann." (Ernst Wagner: Geschichte
der Siebenbürger Sachsen. Ein Überblick. 6. Auflage. Thaur 1990.
S. 96.)
Die einzige vom rumänischen Staat anerkannte Begründung
für einen Ausreiseantrag war bis 1989 die 'Familienzusammenführung'
und nur, wenn man nachweisen konnte, daß man zu nahestehenden Verwandten
wollte, hatte ein solcher Antrag auch Aussicht auf Erfolg.
Friedhelm Koch analysiert mit Hilfe einer Fragebogenaktion
von 1986 die Motive von Rumänien-Deutschen Auswanderern und kommt
zu dem Ergebnis, "daß es den Deutschen aus Rumänien neben der
Familienzusammenführung im besonderen Maße um die Verbesserung
der allgemeinen wirtschaftlichen Situation geht. Dies ist durchaus verständlich,
denn schließlich sind sie wie auch alle übrigen Bevölkerungsgruppen
mit den seit Jahren permanenten und in letzter Zeit sogar stetig gestiegenen
Versorgungsschwierigkeiten in Rumänien konfrontiert." ( Deutsche
Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens.
Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 160.)
Koch kam zu dem Schluß, daß sich die Gruppe
der Aussiedler nicht ohne weiteres mit anderen Einwanderungsgruppen vergleichen
ließ, für die ebenfalls wirtschaftliche Motive entscheidend
sind. So war bei den Aussiedlern eine Rückwanderung auszuschließen
und man mußte von der Absicht ausgehen, daß sie für immer
in der Bundesrepublik bleiben wollten. Anders verhielt es sich zum Beispiel
bei der Gruppe der sogenannten 'Gastarbeiter', bei der von Rückkehrungsabsichten
auszugehen sei.
Ablauf der Aussiedlung
Beim örtlichen Paßamt wurde der Antrag auf
Ausreise mit der Begründung 'Familienzusammenführung' gestellt.
Die behördliche Entscheidung über den Antrag war für die
Betroffenen oft nicht nachvollziehbar, "keiner weiß warum und warum
jetzt oder gar nicht er (...) für ausreisewürdig eingestuft wurde:
das System hat kein System" (Friedhelm Koch: Deutsche Aussiedler
aus Rumänien. analyse ihres räumlichen Verhaltens. Köln,
Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 107.) Statistisch
führte frühestens der 3. Aussiedlungsantrag zum Erfolg, wobei
zwischen den einzelnen Anträgen etwa ein bis zwei Jahre lagen. Seit
dem 1. August 1982 verteuerten sich erheblich die Geldbeträge, die
die Ausreisenden an den rumänischen Staat zahlen mußten. Hatte
man zuvor 375 Lei für den Ausreisepaß und 1.000 Lei für
die Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft erhoben,
so war nun eine Gebühr von 1.150 Lei für den Ausreisepaß
und für die Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft
ab dem 16. Lebensjahr der ausreisenden Person ein Betrag von 3.000 Lei
zu zahlen. Friedhelm Koch gibt an, daß nach offiziell nicht bestätigten
Angaben die Bundesrepublik damals pro Aussiedler rund 7.500 DM an den Rumänischen
Staat zahlte, wobei zudem die rumänische Regierung von der Bundesrepublik
Deutschland eine Rückerstattung der Ausbildungskosten forderte, etwa
9.000 DM für ein Abitur und 9.800 DM pro Studienjahr. (Friedhelm
Koch: Deutsche Aussiedler aus Rumänien. analyse ihres räumlichen
Verhaltens. Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 146.)
Bevor sich die Bundesrepublik um 1983/1984 entschlossen hatte
einen bestimmten Betrag für jeden Aussiedler zu zahlen, wurde von
rumänischer Seite von den Emigranten zumeist ein Betrag von umgerechnet
8.000 DM verlangt. Doch auch später kam es bisweilen zu einer solchen
Geldforderung durch rumänische Behörden, die zwar illegal war,
gegen die aber von offizieller Seite nicht eingeschritten wurde. Um diese
sogenannten 'Schmiergelder' zu bezahlen, verschuldeten sich die ausreisewilligen
bei Verwandten und Bekannten oft erheblich, was für sie zu einer erheblichen
Belastung beim 'Neuanfang' in der Bundesrepublik Deutschland werden konnte
und mitunter zu sozialen Differenzen führte.
Die Ausreisenden kamen bis in die 80er Jahre hinein zu
80% mit dem Flugzeug und die restlichen 20% mit der Bahn. Seit der 2. Hälfte
1983 wurden indes zunehmend Bahnfahrtgutscheine ausgegeben, welches das
Verhältnis allmählich umkehrte. Mit dem Auto kamen nur sehr wenige
Menschen über die Grenze. Es wurde direkt in die Bundesrepublik Deutschland
eingereist, während sogenannte 'Etappenwanderer', die auf Umwegen
über andere westliche Länder einreisten, selten waren.
Die Aussiedlergruppe bestand in den 80er Jahren (vor
1989) zu 60-70% aus Menschen unter 45 Jahren. Es waren damit vor allem
die Arbeitsfähigen, die sich zu einer Ausreise und damit zu einem
Neuanfang in der Fremde entschlossen.
Für die Neuankömmlinge in der Bundesrepublik
Deutschland war die erste Station in der Regel das Durchgangslager in Nürnberg
oder in Friedland, wo sie sich nicht länger als drei Tage aufhielten.
Hier wurden sie von bundesdeutscher Seite registriert und auf die einzelnen
Bundesländer verteilt, wofür es einen Sollverteilungsschlüssel
gab. "In der Praxis werden die monatlichen Quotensätze aber nicht
angewendet, denn tatsächlich wurden und werden die Niederlassungswünsche
der Aussiedler bislang, unter Berufung auf Art. 11 (Freizügigkeit)
des Grundgesetztes, berücksichtigt." (Friedhelm Koch: Deutsche
Aussiedler aus Rumänien. Analyse ihres räumlichen Verhaltens.
Köln, Wien 1991. Studia Transylvanica. Bd. 20. S. 207.)
Für die Wahl des Erstwohnortes waren zumeist verwandtschaftliche
oder freundschaftliche Bindungen relevant, nebenher scheinen noch Determinanten
wie Landschaft, Mentalität, Herkunftsbezogenheit (sogenannte 'Urheimat'
der Siebenbürger Sachsen) und Arbeitsmöglichkeiten eine Rolle
gespielt zu haben. In der Regel wurde die nächst höhere Siedlungskategorie
als die der Herkunft bevorzugt, was bedeutete, daß die vom Land kommenden
überwiegend in Kleinstädte zogen, die aus Kleinstädten in
mittelgroße Städte und die aus diesen in Großstädte.
Die Rumänien-Deutschen bevorzugten zu mehr als 70%
die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Doch kam es zu
keiner gleichmäßigen Verteilung der Neusiedler über die
Stadt- und Landkreise, sondern es bildeten sich inselartige Zentren im
gesamten Bundesgebiet heraus. Besondere Siedlungsschwerpunkte sind in Bayern
die Stadtkreise Augsburg, Ingolstadt, Landshut und die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen,
Mühldorf a. I. und Berchtesgadener Land; in Baden Württemberg
die kreisfreien Städte Ludwigshafen, Heilbronn und Freiburg. Eine
Ausnahme ist der Oberbergische Kreis in Nordrhein-Westfalen dar. Dies bedingt
einerseits die Patenschaft dieses Bundeslandes mit den Siebenbürger
Sachsen seit 1957 und andererseits die günstige Bereitstellung von
Bauland der Gemeinden Bielstein und Wiehl für die Aussiedler, wodurch
die Siebenbürger-Sachsen-Siedlung Drabenderhöhe im Oberbergischen
Kreis entstand.
Schwerpunkte der Immigration außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland
Österreich: Bereits im 19. Jahrhundert kam es zu
einer Einwanderung, begünstigt durch die politische Situation, nach
Österreich. In Graz wurde 1871 der Verein der Siebenbürger Sachsen
und in Wien 1884 der Siebenbürgische Karpatenverein gegründet.
Durch die Kriegswirren des 2. Weltkrieges waren hierher mehr als 30.000
Menschen aus Siebenbürgen geflohen. Diese konnten erst 1955 Vollbürger
von Österreich werden. Nach dem 2. Weltkrieg wurden bis 1989 zudem
etwa 10.000 Siebenbürger Sachsen in Österreich ansässig.
Als weitere europäische Aufnahmeländer für
siebenbürgisch sächsische Emigranten sind vor allem Großbritannien,
Schweden, Frankreich und Italien zu nennen.
USA: Vor dem 1. Weltkrieg kamen etwa 15.000, zwischen
den Weltkriegen etwa 10.000 und zwischen 1948-1989 nochmals etwa 5.000
Siebenbürger Sachsen in die USA. Sie leben vor allem in den US-Staaten
Pennsylvania und Ohio. 1891 wurde in Salem / Ohio von den Siebenbürger
Sachsen ein Kranken-Unterstützungsverein gegründet, aus dem 1902
der 'Central-Verband der Siebenbürger Sachsen of the United Stats'
wurde, heute 'Alliance of Transylvanian Saxons' genannt.
Kanada: Zwischen den Weltkriegen emigrierten bereits eine
größere Anzahl Siebenbürger Sachsen nach Ontario und nach
dem 2. Weltkrieg kamen bis 1989 etwa 8.000 Menschen. 1963 wurde ein
Dachverband für die Siebenbürgischen Landsmannschaften Kanadas
gegründet.
Als weitere außereuropäische Einwanderungsländer
für Siebenbürger Sachsen sind vor allem noch Argentinien, Australien
und Südafrika zu nennen.
|